Zimmervermittlung
für Teilnehmer*innen der Akademie Henssler
Gastaufnahmevertrag
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Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Leistung zugesagt oder - falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist - bereit gestellt ist. Die in Rechnung gestellten Forderungen sind bei Kursbeginn fällig. Ausnahmen sind nicht möglich.
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Der Gastbetrieb ist verpflichtet, dem Gast Schadenersatz zu leisten, falls er die Leistung nicht bereitstellt. Die VVV Service GmbH hilft bei der Klärung der Ansprüche.
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Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtanreise, verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise die VVV Service GmbH sowie die Gastbetriebe unverzüglich zu benachrichtigen.
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Nicht in Anspruch genommene Leistungen können erst ab dem Zeitpunkt der Abmeldung gutgeschrieben werden. Die Abrechnung erfolgt tageweise.
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Bei allen Rechnungskorrekturen werden 15 % des Rechnungsbetrages, höchstens jedoch 50,00 € als anteilige Verwaltungskosten abgezogen, bzw. in Rechnung gestellt.