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Gastaufnahmevertrag

  1.  Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Leistung zugesagt oder - falls eine Zusage aus Zeitgründen       nicht mehr möglich ist - bereit gestellt ist. Die  in Rechnung gestellten Forderungen sind bei Kursbeginn fällig.               Ausnahmen sind nicht möglich. 

  2.  Der Gastbetrieb ist verpflichtet, dem Gast Schadenersatz zu leisten, falls er die Leistung nicht bereitstellt. Die VVV         Service GmbH hilft bei der Klärung der Ansprüche.

  3.  Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtanreise, verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise die VVV Service GmbH sowie   die Gastbetriebe unverzüglich zu benachrichtigen.

  4.  Nicht in Anspruch genommene Leistungen können erst ab dem Zeitpunkt der Abmeldung gutgeschrieben werden.   Die Abrechnung erfolgt tageweise.

  5.  Bei allen Rechnungskorrekturen werden 15 % des Rechnungsbetrages, höchstens jedoch 50,00 €   als anteilige Verwaltungskosten abgezogen, bzw. in Rechnung gestellt.            

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